VR NummerEins Invest
- Fondsgebundene Rentenversicherung
- Umfangreiche Flexibilität
- Steuervorteile in der Ansparphase und bei der Auszahlung
Mehr Möglichkeiten, mehr Chancen, mehr Vorteile.
Mit einer Auswahl an Fonds verschiedener Anlageklassen und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten bieten unsere Produkte Ihnen die Flexibilität, auf jede Marktsituation angemessen zu reagieren. So sichern Sie sich die Chance auf attraktive Erträge und profitieren dabei zusätzlich von Steuervorteilen.
VR NummerEins Invest umfasst:
Fondsgebundene Rentenversicherung der R+V
- Flexibilität
- Rentenbeginn kann individuell vorverlegt werden, wenn zwischen Versicherungsbeginn und Rentenbeginn mindestens 5 Jahre liegen
- kostenfrei Geld entnehmen
- zuzahlen ohne Ausgabeaufschlag*
- Beitragsanpassungen grundsätzlich möglich**
- Steuervorteile in der Ansparphase und bei der Auszahlung
- Umfangreiche Auswahlmöglichkeiten an Fonds
Fonds von Union Investment
- Breites Spektrum verschiedener Anlageklassen (z. B. Aktienfonds, Rentenfonds)
- Unsere Spezialisten passen die Fondsauswahl für Sie entsprechend der Marktlage an (z. B. Aufnahme der Fonds zum Zukunftstrend Nachhaltigkeit)
Steuerfreie Ansparphase
- Sie zahlen in der gesamten Anlagephase keine Steuern.
- Ihr Freistellungsauftrag bzw. Sparer-Freibetrag wird nicht belastet.
Flexibilität
- Jederzeit können Sie Kapital entnehmen und / oder zuzahlen.
- Sie können Ihre Anlagestrategie 4-mal im Jahr kostenfrei wechseln.
- Sie können Ihre Anlagestrategie individuell ausrichten.
- Wählen Sie zwischen lebenslanger Rente, Kapitalauszahlung oder Kombination aus beidem.
Steuervorteile bei Kapitalauszahlung
- Bei Kapitalauszahlungen bleibt die Hälfte Ihrer Erträge steuerfrei. Voraussetzung: Die Vertragslaufzeit beträgt mind. 12 Jahre und die Auszahlung erfolgt an Personen ab Alter 62 oder älter.
- 15 % des Unterschiedsbetrags sind steuerfrei, soweit der Unterschiedsbetrag aus bestimmten Fondserträgen, d.h. Investmentbeträgen im Sinne des § 16 InvStG stammt.
* Zuzahlungsbetrag darf nicht weniger als 500 EUR betragen
** Mindestbeitrag von 300 EUR p.a. darf nicht unterschritten werden / Bei Betragserhöhung evtl. erneute Risikoprüfung notwendig