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Eine Frau und ein Mann sitzen auf einer Treppe vor einem Haus

Vermögenswirksame Leistungen

So geht VL-Sparen

Monatlich sparen und dabei Geld geschenkt bekommen? Das kann mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) funktionieren. Wir zeigen Ihnen, welche Optionen es gibt und wie Ihr Arbeitgeber und der Staat Sie fürs Sparen belohnen.  

Stetiger Vermögensaufbau

Überschaubare Laufzeit

Arbeitgeberzuschuss und staatliche Zulage

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen unterstützen Sie dabei, den Grundstein für Ihren Vermögensaufbau zu legen. Viele Arbeitgeber zahlen die VL freiwillig, zusätzlich zum Gehalt, in einen von Ihnen abgeschlossenen Sparvertrag ein. VL-Sparen ist für Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Auszubildende sowie Beamte und Berufssoldatinnen und -soldaten möglich. Teilzeitbeschäftigte bekommen VL in der Regel anteilig. Keinen Anspruch auf die Leistung haben freie Mitarbeitende, Rentnerinnen und Rentner und Selbstständige.

 

Optionen beim VL-Sparen

Fondssparen

Zur Auswahl stehen vier förderfähige Aktienfonds, zwei Rentenfonds und zwei Mischfonds. Renten- und Mischfondsprodukte werden nicht staatlich gefördert. Sie können aber dennoch zum Vermögensaufbau sinnvoll sein. Beim Fondssparen wird sechs Jahre lang eingezahlt und das Geld ruht dann bis zum Ablauf des dann laufenden Kalenderjahres. Danach können Sie über die angesparten Fondsanteile frei verfügen.

Mehr zum Fondssparen

Bausparen

Wenn Sie vorhaben, in naher Zukunft eine Immobilie zu kaufen oder Ihr Eigenheim zu sanieren, ist ein Bausparvertrag eine sichere Anlage für Ihre VL. Sie können die VL nicht nur zum Eigenkapitalaufbau, sondern auch zur Tilgung Ihres Bauspardarlehens oder Immobiliendarlehens verwenden. Zu den wichtigsten Vorteilen des Bausparvertrags zählen die Zinsgarantie, die Planungssicherheit und die staatlichen Förderungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen für eigene Sparleistungen erhalten.

Mehr zum Bausparen

Vermögenswirksame Leistungen beantragen – so funktioniert's  

1. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber

Ob und wie viele VL Sie erhalten, steht meistens im Arbeits- oder Tarifvertrag. Erkundigen Sie sich sonst bei der Personalabteilung. Zahlt Ihr Betrieb keine oder nicht die vollständig förderfähigen vermögenswirksamen Leistungen von 870 Euro jährlich, dann dürfen Sie die VL selbst zahlen oder aufstocken.  

2. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Förderung

Bis zu bestimmten Einkommen erhalten Sie für Fonds oder für einen Bausparvertrag die Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Sie kann mit einer Wohnungsbauprämie kombiniert werden, die ebenfalls an Einkommensgrenzen geknüpft ist.

3. Wählen Sie eine Geldanlage aus

Sobald Sie sich für eine Anlage entschieden haben, können Sie den Sparvertrag abschließen. Sie sind noch unsicher, was sich am besten eignet? Wir unterstützen Sie gerne. Gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.

4. Beginnen Sie, zu sparen

Geben Sie Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten die Bescheinigung über das VL-Produkt, damit der Arbeitgeber die Sparbeiträge überweisen kann. Nun beginnt die Sparphase.

Förderungen nutzen

Bei einigen Anlageformen unterstützt der Staat Sie mit der sogenannte Arbeitnehmersparzulage. Ob Sie die Zulage erhalten, hängt von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens ab. Die Informationen finden Sie in Ihrem Steuerbescheid.

Mit der Wohnungsbauprämie, die Bausparer als staatlichen Zuschuss erhalten, sind nochmal 70 Euro extra im Jahr möglich. Die Wohnungsbauprämie wird allerdings nicht für die Beiträge gewährt, für die ein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht. In diesem Fall können Sie die Wohnungsbauprämie nur erhalten, wenn Sie über die vermögenswirksamen Leistungen von 470 Euro pro Jahr hinaus Bausparbeiträge leisten.

In der folgenden Tabelle finden Sie alle Details zu den Fördermöglichkeiten.

 FördermöglichkeitenEinkommensgrenzen1Jährlich maximal geförderte SparleistungJährliche Förderung
Bausparvertrag  

Arbeitnehmersparzulage

40.000/80.000 €2

470 € pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer

9 % = max. 43 € pro Person

 Wohnungsbauprämie  35.000/70.000 €2700/1.400  €210 % = max. 70 € pro Person  
Investmentfonds  Arbeitnehmersparzulage  40.000/80.000 €2
400 € pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer  
20 % = max. 80 € pro Person  

1 Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
2 Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

Illustration: Ein Mann liest ein langes Textdokument

Tipps zur Arbeitnehmersparzulage

  • Wenn Sie keine vermögenswirksamen Leistungen in Ihrem Unternehmen erhalten, können Sie die VL selbst von Ihrem Gehalt bezahlen, um die Arbeitnehmersparzulage zu bekommen. Erteilen Sie Ihrem Arbeitgeber einfach einen entsprechenden Auftrag.
  • Wer Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, kann diese gleich zweimal einstreichen: zum Beispiel für die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber in einem Bausparvertrag und zusätzlich für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen vom eigenen Gehalt in Aktienfonds.

FAQ zu vermögenswirksamen Leistungen

Muss ich die Arbeitnehmersparzulage beantragen, um sie zu erhalten?

Ja, Sie müssen die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Was sind vermögenswirksame Leistungen genau?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für Sie anlegt – meist bis zu 40 € monatlich. Sie bekommen das Geld aber nicht direkt ausgezahlt, sondern es wird in eine von Ihnen gewählte Sparform eingezahlt, z. B. einen Bausparvertrag, einen Fondsparplan oder einen Banksparplan.


Der Vorteil: Sie bauen damit Schritt für Schritt Vermögen auf – und je nach Einkommen und Anlageform kann der Staat Sie zusätzlich mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage unterstützen. Das ist sozusagen ein kleiner „Sparbonus“.
Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber VL anbietet und Sie einen passenden Vertrag abschließen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach einer Sperrfrist von sieben Jahren.


Kurz gesagt: VL sind eine einfache Möglichkeit, sich beim Vermögensaufbau helfen zu lassen – durch Geld vom Arbeitgeber und ggf. vom Staat.

Habe ich Anspruch darauf?

Einen rechtlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Sie nicht automatisch. Es hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber bereit ist, diese Leistung zu zahlen. In vielen Fällen ist dies im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.


Aber: Auch wenn Ihr Arbeitgeber keine VL freiwillig zahlt, können Sie selbst aktiv werden. Sie haben die Möglichkeit, den monatlichen Betrag aus Ihrem Nettogehalt zu zahlen – also quasi VL selbst zu finanzieren. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben (je nach Einkommen).


Am besten fragen Sie direkt in Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach, ob Ihr Arbeitgeber VL anbietet und in welcher Höhe. Viele Beschäftigte wissen gar nicht, dass ihnen diese Zusatzleistung zusteht – und lassen damit Jahr für Jahr bares Geld liegen.

Wie hoch ist der Betrag, den ich bekommen kann?

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen variiert – je nach Arbeitgeber, Branche oder Tarifvertrag. In der Regel liegt der Betrag bei bis zu 40 € monatlich, also 480 € im Jahr.
Manche Arbeitgeber zahlen einen festen Betrag, andere abhängig vom Einkommen oder der Arbeitszeit. Wenn Ihr Arbeitgeber keine VL zahlt, können Sie den Betrag auch selbst übernehmen – oder den Arbeitgeberanteil aufstocken.


Wichtig: Auch kleine Beträge lohnen sich, denn durch die staatliche Förderung kann aus wenig Geld langfristig deutlich mehr werden.


Ob Sie nun 20 €, 40 € oder mehr anlegen – über Jahre hinweg entsteht so ein solides finanzielles Polster, das Sie z. B. für Wohneigentum, Altersvorsorge oder größere Anschaffungen nutzen können.

Was muss ich tun, um VL zu erhalten?

Der erste Schritt: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder die Personalabteilung, ob vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden und in welcher Höhe.

Dann wählen Sie eine passende Anlageform – etwa einen Bausparvertrag, einen Fondssparplan oder eine betriebliche Altersvorsorge. Im nachfolgenden Abschnitt stellen wir Ihnen die beliebtesten Produkte unserer Kunden vor. Bei Fragen können Sie sich jederzeit direkt an unsere Mitarbeiter in den Filialen wenden oder online einen Termin vereinbaren.

Anschließend reichen Sie den Vertrag bei Ihrem Arbeitgeber ein. Dieser überweist dann monatlich den VL-Betrag direkt in Ihren Vertrag.

Sie müssen den Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage jährlich mit Ihrer Steuererklärung stellen – das geht einfach über das Formular „Anlage VL“.

Alles in allem ist der Aufwand gering – der Nutzen dafür umso größer.

Kann ich VL auch bekommen, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Ja, auch Teilzeitbeschäftigte können VL erhalten – vorausgesetzt, der Arbeitgeber bietet sie an. Die Höhe kann allerdings abhängig von Ihrer Arbeitszeit reduziert sein.

Wenn Ihr Arbeitgeber keine oder nur geringe VL zahlt, können Sie den Betrag selbst aus dem Nettogehalt einzahlen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.

Ob Sie in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, ist also kein Hindernis. Wichtig ist nur, dass Sie einen VL-fähigen Sparvertrag abschließen und diesen beim Arbeitgeber einreichen.

Gerade für Berufseinsteiger oder Teilzeitkräfte kann VL ein einfacher Weg sein, sich langfristig etwas aufzubauen – auch mit kleinen Beträgen.