Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, sind ein echter Geheimtipp für den Vermögensaufbau – und viele Arbeitnehmer lassen sie ungenutzt. Dabei steckt oft bares Geld vom Arbeitgeber dahinter. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Wie komme ich an dieses Geld? Und lohnt sich das überhaupt für mich?
Wir liefern die Antworten und stellen Ihnen die passenden Produkte vor, welche Sie mit VL nutzen können.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein attraktiver Weg, um langfristig Vermögen aufzubauen und staatliche Förderungen zu nutzen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff, und wie können Sie davon profitieren? Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um VL und zeigen Ihnen, wie einfach es sein kann, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen genau?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die Ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für Sie anlegt – meist bis zu 40 € monatlich. Sie bekommen das Geld aber nicht direkt ausgezahlt, sondern es wird in eine von Ihnen gewählte Sparform eingezahlt, z. B. einen Bausparvertrag, einen Fondsparplan oder einen Banksparplan.
Der Vorteil: Sie bauen damit Schritt für Schritt Vermögen auf – und je nach Einkommen und Anlageform kann der Staat Sie zusätzlich mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage unterstützen. Das ist sozusagen ein kleiner „Sparbonus“. Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitgeber VL anbietet und Sie einen passenden Vertrag abschließen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach einer Sperrfrist von sieben Jahren.
Kurz gesagt: VL sind eine einfache Möglichkeit, sich beim Vermögensaufbau helfen zu lassen – durch Geld vom Arbeitgeber und ggf. vom Staat.
Habe ich Anspruch darauf?
Einen rechtlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Sie nicht automatisch. Es hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber bereit ist, diese Leistung zu zahlen. In vielen Fällen ist dies im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
Aber: Auch wenn Ihr Arbeitgeber keine VL freiwillig zahlt, können Sie selbst aktiv werden. Sie haben die Möglichkeit, den monatlichen Betrag aus Ihrem Nettogehalt zu zahlen – also quasi VL selbst zu finanzieren. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben (je nach Einkommen).
Am besten fragen Sie direkt in Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach, ob Ihr Arbeitgeber VL anbietet und in welcher Höhe. Viele Beschäftigte wissen gar nicht, dass ihnen diese Zusatzleistung zusteht – und lassen damit Jahr für Jahr bares Geld liegen.
Wie hoch ist der Betrag, den ich bekommen kann?
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen variiert – je nach Arbeitgeber, Branche oder Tarifvertrag. In der Regel liegt der Betrag bei bis zu 40 € monatlich, also 480 € im Jahr. Manche Arbeitgeber zahlen einen festen Betrag, andere abhängig vom Einkommen oder der Arbeitszeit. Wenn Ihr Arbeitgeber keine VL zahlt, können Sie den Betrag auch selbst übernehmen – oder den Arbeitgeberanteil aufstocken.
Wichtig: Auch kleine Beträge lohnen sich, denn durch die staatliche Förderung kann aus wenig Geld langfristig deutlich mehr werden.
Ob Sie nun 20 €, 40 € oder mehr anlegen – über Jahre hinweg entsteht so ein solides finanzielles Polster, das Sie z. B. für Wohneigentum, Altersvorsorge oder größere Anschaffungen nutzen können.
Was muss ich tun, um VL zu erhalten?
Der erste Schritt: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder die Personalabteilung, ob vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden und in welcher Höhe.
Dann wählen Sie eine passende Anlageform – etwa einen Bausparvertrag, einen Fondssparplan oder eine betriebliche Altersvorsorge. Im nachfolgenden Abschnitt stellen wir Ihnen die beliebtesten Produkte unserer Kunden vor. Bei Fragen können Sie sich jederzeit direkt an unsere Mitarbeiter in den Filialen wenden oder online einen Termin vereinbaren.
Anschließend reichen Sie den Vertrag bei Ihrem Arbeitgeber ein. Dieser überweist dann monatlich den VL-Betrag direkt in Ihren Vertrag.
Sie müssen den Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage jährlich mit Ihrer Steuererklärung stellen – das geht einfach über das Formular „Anlage VL“.
Alles in allem ist der Aufwand gering – der Nutzen dafür umso größer.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für VL-Sparer mit niedrigerem bis mittlerem Einkommen. Der Staat zahlt dabei einen bestimmten Prozentsatz des eingezahlten Betrags zusätzlich oben drauf – als Bonus.
Beispiel: Bei einem VL-Fondssparplan können Sie bis zu 80 € im Jahr vom Staat dazubekommen – bei einem Bausparvertrag sind es bis zu 43 €.
Ob Sie die Zulage erhalten, hängt von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab. Für Singles gilt z. B. eine Einkommensgrenze von ca. 40.000 €. Bei Paaren liegt diese aktuell bei 80.000 €.
Den Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage stellen Sie über die Steuererklärung – ganz einfach mit der Anlage VL. Wichtig: Ohne Antrag keine Zulage – und rückwirkend geht das nur für die letzten vier Jahre.
Kann ich VL auch bekommen, wenn ich in Teilzeit arbeite?
Ja, auch Teilzeitbeschäftigte können VL erhalten – vorausgesetzt, der Arbeitgeber bietet sie an. Die Höhe kann allerdings abhängig von Ihrer Arbeitszeit reduziert sein.
Wenn Ihr Arbeitgeber keine oder nur geringe VL zahlt, können Sie den Betrag selbst aus dem Nettogehalt einzahlen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
Ob Sie in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten, ist also kein Hindernis. Wichtig ist nur, dass Sie einen VL-fähigen Sparvertrag abschließen und diesen beim Arbeitgeber einreichen.
Gerade für Berufseinsteiger oder Teilzeitkräfte kann VL ein einfacher Weg sein, sich langfristig etwas aufzubauen – auch mit kleinen Beträgen.
Der Klassiker: Bausparvertrag mit VL nutzen
Nutzen Sie beim VL-Sparen die zahlreichen Vorteile eines Bausparvertrags, wie zum Beispiel dauerhaft sichere und niedrige Darlehenszinsen oder die Chance auf Arbeitnehmer-Sparzulage
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit staatlicher Förderung schneller und günstiger ans Sparziel
Niedrige Darlehenszinsen für die Zukunft sichern
Bis zu 200 EUR Bonus für junge Leute unter 22 Jahren
43 EUR für einen Arbeitnehmer bei der Einzahlung von 470 EUR
Bausparen mit Bausparvertrag
Verwirklichen Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden und setzen Sie dabei auf eine solide Finanzierung. Wir unterstützen Sie gern.
Wenn Sie mithilfe Ihrer vermögenswirksamen Leistungen einen Grundstein für Ihren persönlichen Vermögensaufbau legen möchten, dann können sich Produkte unseres Partners Union Investment anbieten. Unser Partner Union Investment bietet Ihnen förderfähige Aktienfonds, Rentenfonds und Mischfonds an. Für diese Aktienfonds erhalten Sie die staatliche Förderung, wenn Sie die Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Renten- und Mischfondsprodukte werden von der staatlichen Förderung ausgeschlossen, können aber dennoch zum Vermögensaufbau sinnvoll sein.
Hier finden Sie eine Auswahl der förderfähigen Aktienfonds unseres Partners Union Investment:
UniFonds
Seit über 50 Jahren investiert dieser Fonds am deutschen Aktienmarkt in Standardwerte.
UniEuroAktien
Dieser Fonds investiert in führende Unternehmen der Euro-Teilnehmerländer.
UniGlobal
Dieser Fonds ist ein weltweit investierender Aktienfonds.
UniNachhaltig Aktien Global
Dieser Fonds bietet Ihnen die Gelegenheit, mit Ihrer Anlage nachhaltige sowie soziale Verantwortung wahrzunehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrem Berater der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG. Vereinbaren Sie am Besten direkt online einen Termin.
Überblick über die Fördermöglichkeiten
Bausparvertrag oder Fondssparplan? Alleinstehend oder als Paar? Wer die vermögenswirksamen Leistungen als staatliche Förderung nutzen möchte, stößt schnell auf komplexe Regeln. Unsere Übersicht bringt Licht ins Dunkel – und zeigt auf einen Blick, ob Sie z. B. Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben.
Fördermöglichkeiten
Einkommensgrenzen1
Jährliche Fördergrenze
Jährliche Förderung
Bausparvertrag
Arbeitnehmersparzulage
40.000 EUR / 80.000 EUR2
470 EUR pro Person
9 % (43 EUR / 86 EUR)2
Wohnungsbauprämie
35.000 EUR / 70.000 EUR2
700 EUR / 1.400 EUR2
10 % (70 EUR / 140 EUR)2
Investmentfonds
Arbeitnehmersparzulage
40.000 EUR / 80.000 EUR2
400 EUR pro Person
20 % (80 EUR / 160 EUR)2
1 Die Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.
2 Angaben für Alleinstehende / gemeinsam veranlagte Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner.