Einen rechtlichen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Sie nicht automatisch. Es hängt davon ab, ob Ihr Arbeitgeber bereit ist, diese Leistung zu zahlen. In vielen Fällen ist dies im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
Aber: Auch wenn Ihr Arbeitgeber keine VL freiwillig zahlt, können Sie selbst aktiv werden. Sie haben die Möglichkeit, den monatlichen Betrag aus Ihrem Nettogehalt zu zahlen – also quasi VL selbst zu finanzieren. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben (je nach Einkommen).
Am besten fragen Sie direkt in Ihrer Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach, ob Ihr Arbeitgeber VL anbietet und in welcher Höhe. Viele Beschäftigte wissen gar nicht, dass ihnen diese Zusatzleistung zusteht – und lassen damit Jahr für Jahr bares Geld liegen.