Im Alter gut abgesichert zu sein, ist vielen Menschen wichtig. Doch nicht jeder kann allein genug für die Rente sparen. Deshalb unterstützt der Staat Sie mit verschiedenen Förderungen beim Aufbau Ihrer Altersvorsorge. Ob mit der Riester-Rente, der Rürup-Rente oder durch betriebliche Angebote – Sie können sich staatliche Zulagen, Arbeitgeberzuschüsse und Steuervorteile sichern. Das bedeutet: Sie zahlen weniger selbst, bekommen aber mehr heraus. So lässt sich mit kleinen Beträgen Monat für Monat ein zusätzliches Polster fürs Alter schaffen. Welche Lösung am besten zu Ihnen passt, finden wir gemeinsam heraus – persönlich, transparent und auf Ihre Lebenssituation abgestimmt. Lassen Sie sich jetzt beraten und nutzen Sie die Vorteile staatlicher Förderung für Ihre Zukunft.
Die staatliche Unterstützung zur Altersvorsorge basiert auf vier Säulen. Wir möchten Ihnen diese kurz vorstellen und erläutern, welche Säule am besten zu Ihrer beruflichen Situation passt. In den folgenden Abschnitten finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Optionen.
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Riester-Rente
Geeignet für:
Angestellte mit Kindern
Angestellte mit geringem bis mittlerem Einkommen
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Rürup-Rente
Geeignet für:
Selbständige
Beamte
Angestellte mit hohem Steuersatz
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Vermögenswirksame Leistungen
Geeignet für:
Alle Arbeitnehmer in Voll- und Teilzeitbeschäftigung
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Betriebliche Altersvorsorge
Geeignet für:
Alle Arbeitnehmer in Voll- und Teilzeitbeschäftigung
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge, die insbesondere für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte und bestimmte Gruppen von Selbstständigen attraktiv ist. Sie wurde eingeführt, um Versorgungslücken im Rentensystem auszugleichen und den Lebensstandard im Alter zu sichern. Durch staatliche Zulagen und mögliche Steuervergünstigungen bietet sie eine interessante Ergänzung zur gesetzlichen Rente – vor allem für Familien mit Kindern und Personen mit geringem bis mittlerem Einkommen.
Die häufigsten Fragen rund um die Riester-Rente
Was ist die Riester-Rente?
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge. Sie wurde 2002 eingeführt, um die sinkende gesetzliche Rente auszugleichen und den Lebensstandard im Alter zu sichern. Das Besondere: Wer regelmäßig in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält finanzielle Unterstützung vom Staat – sogenannte Zulagen. Zusätzlich können die Einzahlungen steuerlich abgesetzt werden. Die Riester-Rente wird während der Ansparphase privat angespart und später als monatliche Rente ausgezahlt. Dabei ist gesetzlich garantiert, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen zur Verfügung stehen. Sie eignet sich vor allem für Menschen, die zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorsorgen möchten.
Wer kann eine Riester-Rente abschließen?
Die Riester-Rente richtet sich an Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder ihnen gleichgestellt sind. Dazu zählen vor allem Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Pflichtversicherte Selbstständige (wie Künstler oder Pflegepersonen) sowie Ehepartner von förderberechtigten Personen. Auch Eltern in Elternzeit oder Personen im Mutterschutz profitieren. Nicht förderfähig sind dagegen rein privat versicherte Selbstständige oder Personen ohne eigenes Einkommen. Wichtig ist: Nur wer förderberechtigt ist und den sogenannten Mindesteigenbeitrag leistet, erhält die vollen staatlichen Zulagen. Deshalb lohnt es sich vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob man zu den Anspruchsberechtigten gehört.
Warum lohnt sich die Riester-Rente?
Die Riester-Rente bietet finanzielle Vorteile, die sie besonders attraktiv machen. Der größte Anreiz sind die staatlichen Zuschüsse: Erwachsene erhalten eine Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es zusätzlich bis zu 300 Euro jährlich. Besonders profitieren also Familien mit Kindern. Außerdem lassen sich die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Dazu kommt: Die Riester-Rente garantiert mindestens die Rückzahlung aller eigenen Beiträge und Zulagen. Das macht sie zu einer vergleichsweise sicheren Form der Altersvorsorge – vor allem für Menschen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen.
Wie funktioniert die Förderung?
Um die volle Förderung zu erhalten, müssen Riester-Sparer jährlich 4 % ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres (maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen) in den Vertrag einzahlen. Wer diesen sogenannten Mindesteigenbeitrag leistet, bekommt die vollen Zulagen: 175 Euro Grundzulage pro Jahr und 300 Euro pro Kind (für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro). Die Zulagen werden direkt vom Staat in den Vertrag eingezahlt. Zusätzlich können die Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuerbonus höher ist als die Zulagen – und erstattet die Differenz. So profitiert man entweder durch Zulagen, Steuervorteile oder beides.
Wann kann man über das angesparte Kapital verfügen?
Das angesparte Riester-Vermögen wird in der Regel ab dem regulären Rentenbeginn ausgezahlt – meist als lebenslange monatliche Rente. Zu Beginn kann man sich bis zu 30 % des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen lassen, der Rest bleibt für die monatliche Versorgung im Alter. Eine vorzeitige Auszahlung ist in den meisten Fällen nicht möglich, da sonst die staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Wichtig zu wissen: Die Riester-Rente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente und sorgt für zusätzliche finanzielle Sicherheit im Alter – insbesondere durch die garantierte Auszahlung der eingezahlten Beträge und Zulagen.
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Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, die insbesondere für Selbstständige und Freiberufler konzipiert wurde. Sie wurde im Jahr 2005 eingeführt und ist nach ihrem Mitentwickler, dem Ökonomen Bert Rürup, benannt. Im Gegensatz zur Riester-Rente richtet sich die Rürup-Rente nicht primär an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, sondern an Personen, die keine Möglichkeit haben, über die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend vorzusorgen.
Was ist eine Rürup-Rente?
Die Rürup-Rente ist ein lebenslang ausgezahlter Rentenvertrag, der durch steuerliche Vorteile in der Ansparphase attraktiv gemacht wird. Beiträge zur Rürup-Rente können zu einem großen Teil als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die Auszahlung der Rente erfolgt frühestens ab dem regulären Renteneintrittsalter und unterliegt dann der nachgelagerten Besteuerung. Die Rürup-Rente ist nicht kündbar und das angesparte Kapital ist nicht vererbbar oder übertragbar – sie dient also ausschließlich der persönlichen Altersvorsorge.
Für wen ist die Rürup-Rente geeignet?
Besonders geeignet ist die Rürup-Rente für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdienende, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und somit anderweitig für das Alter vorsorgen müssen. Aber auch Arbeitnehmer mit hohem Einkommen oder Beamte können von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Wer eine sichere, lebenslange Rente sucht und gleichzeitig seine Steuerlast während der Erwerbsphase senken möchte, sollte die Rürup-Rente in Betracht ziehen.
Rürup-Rente
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Nutzen Sie die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge
Die gesetzliche Rente allein wird in vielen Fällen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet eine attraktive Möglichkeit, diese Versorgungslücke zu schließen – mit Unterstützung des Arbeitgebers und steuerlichen Vorteilen für Arbeitnehmer. Beiträge zur bAV werden direkt vom Bruttogehalt abgeführt, was die Steuer- und Sozialabgabenlast senken kann. Besonders unkompliziert und bewährt ist die bAV in Form einer Direktversicherung. Sie verbindet einfache Umsetzung mit solider Absicherung – für alle, die frühzeitig vorsorgen und gleichzeitig vom Steuerbonus profitieren möchten.
Betriebliche Altersvorsorge
Mit einer betrieblichen Altersvorsorge wie der R+V-Direktversicherung legen Sie einen Teil Ihres Gehalts für den Ruhestand zurück. Dabei profitieren Sie sowohl von Steuervorteilen als auch von einem Zuschuss Ihrer Arbeitsgeberin oder Ihres Arbeitgebers.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine einfache Möglichkeit, mit Unterstützung des Arbeitgebers Vermögen aufzubauen. Monatlich zahlt dieser – je nach Tarifvertrag oder Vereinbarung – einen festen Betrag in einen vom Arbeitnehmer gewählten Sparvertrag ein. Ob Fondsparplan, Bausparvertrag oder Banksparplan: Die VL helfen beim langfristigen Vermögensaufbau und können zusätzlich durch staatliche Prämien wie die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Wer VL clever nutzt, kann ohne großen Aufwand von attraktiven Zuschüssen profitieren – ein lohnender Baustein für die finanzielle Zukunft.
Nicht liegen lassen: Profitieren Sie von VL
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