1 Für Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende sowie bei Studium oder Weiterbildungsmaßnahmen, die hauptberuchflich ausgeübt werden. Gilt bis zum 28. Geburtstag. Schriftlicher Nachweis vorausgesetzt.
2 Ab 18 Jahren. Bonität vorausgesetzt. Für die Dauer der Ausbildung bzw. des Studiums, schriftlicher Nachweis vorausgesetzt. Kartengebühr wird jährlich belastet.
3 Gegebenenfalls erhebt der Geldautomatenbetreiber ein zusätzliches Entgelt. 4 Für volljährige Kunden bis zum 28. Geburtstag.