Eine Karte - viele Vorteile
Gut geschützt mit den enthaltenen Versicherungen1
Die Extraleistungen der GoldCard – geldwerte Vorteile, zusätzliche Sicherheiten1
1 Maßgebend für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen, die Besonderen Bestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die unter kreditkarten-versicherungen.ruv.de zum Download bereit stehen bzw. auf Verlangen ausgehändigt werden. Die Versicherungsbedingungen enthalten Hinweise zum etwaigen/jeweiligen Selbstbehalt und zum Vorrang anderer Versicherungen. Der Versicherungsschutz bei Geschäftsreisen für die oben genannten Kreditkarten besteht nur, sofern die jeweilige Kreditkarte auf den Namen einer natürlichen Person beantragt und ausgestellt wurde und – sofern für die jeweiligen Versicherungen relevant – die Buchungsunterlagen und/oder die Stornounterlagen ebenfalls auf den Namen dieser natürlichen Person ausgestellt wurden und die Abrechnung der jeweiligen Geschäftsreise ausschließlich über das Konto dieser natürlichen Person und nicht über ein Firmenkonto erfolgt.
2 Der/Die Karteninhaber/-in, soweit er/sie sowohl seinen/ihren Wohnsitz als auch seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Vertragsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums hat, sowie a) der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner bzw. Lebensgefährte, mit dem der/die Karteninhaber/-in einen gemeinschaftlichen Wohnsitz hat; b) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete Kinder des Versicherten nach a) – einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet. Voraussetzung ist, dass auch diese Personen sowohl ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Vertragsstaat der EU/des EWR haben.
3 Der/Die Karteninhaber/-in, soweit er/sie sowohl seinen/ihren Wohnsitz als auch seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums hat. Zudem auf gemeinsamen Reisen mit dem/der Karteninhaber/-in: a) der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner bzw. Lebensgefährte, mit dem der/die Karteninhaber/-in einen gemeinschaftlichen Wohnsitz hat; b) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete Kinder des Versicherten nach a) – einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet. Voraussetzung ist, dass auch diese Personen sowohl ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU/des EWR haben.
4 Weltweit außer in dem Vertragsstaat der EU/des EWR, in dem der/die Karteninhaber/-in bzw. die versicherte Person sowohl seinen/ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt hat (Ausland).
5 Innerhalb Europas sowie in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. In der Auslands-Schutzbrief-Versicherung besteht jedoch kein Versicherungsschutz für Schadenereignisse in dem Vertragsstaat der EU/des EWR, in dem der/die Karteninhaber/-in bzw. die versicherte Person sowohl seinen/ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sowie für Schadenereignisse innerhalb einer Entfernung von 50 Kilometern (Luftlinie) vom Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt des/der Karteninhabers/Karteninhaberin bzw. der versicherten Person.
6 Gegebenenfalls erhebt der Geldautomatenbetreiber ein zusätzliches Entgelt. 3 Betrag wird jährlich abgerechnet. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preise im Preis- und Leistungsverzeichnis. Bonität vorausgesetzt.
7 Erläuterungen zum bonusfähigen Reisepreis entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bestimmungen zum Reisebonus auf www.vr-meinereise.de
Bargeld als zusätzliches Zahlungsmittel im Ausland
Neben Ihrer Kreditkarte sollten Sie im Urlaub immer auch etwas Bargeld als zusätzliches Zahlungsmittel dabeihaben. Übriggebliebene Scheine können Sie am Ende Ihres Urlaubs gebührenfrei in einer Filiale der Reisebank zurücktauschen. Dadurch sparen Sie das Serviceentgelt. Zeigen Sie dazu einfach Ihre GoldCard vor.
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