Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000,00 EUR die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein: