- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG besteht aus drei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Wolfgang Völkl
Vorstandssprecher
Andreas Mann
Vorstandsmitglied
Mathias Semmelmann
Vorstandsmitglied
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Peter Schillinger
Geschäftsführer Schillinger GmbH
Konstruktionen in Stahl und Leichtmetall
Aufsichtsrat seit 2009
Aufsichtsratsvorsitzender
Claudia Donhauser
Dipl.-Kauffrau Geschäftsführerin der Unternehmensgruppe Donhauser
Aufsichtsrätin seit 2012
stv. Aufsichtsratsvorsitzende
Klaus Köhler
Geschäftsführer der KÖWA Isolierglas
Produktions- und Vertriebs-GmbH
Aufsichtsrat seit 2010
stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Leopold Graf von Drechsel
Geschäftsführer WIMEX Agrarprodukte
Import und Export GmbH
Aufsichtsrat seit 2006
Hans Groß
freiberuflich tätiger Bauingenieur und Sachverständiger
Aufsichtsrat seit 1998
Jürgen Kilger
Hauptgeschäftsführer
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Aufsichtsrat seit 2017
Eduard B. Wagner
Geschäftsführer
INSYS MICROELECTRONICS GmbH
Aufsichtsrat seit 2015
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.