Kapitalerträge, wie z.B. die Zinsgutschriften Ihres VR-Festgelds, unterliegen nach deutschem Steuerrecht einer Kapitalertragssteuer in Höhe von 25%. Mit einem sog. Freistellungauftrag jedoch bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Wer also in einem Jahr aus seinen Kapitalerträgen nicht mehr als 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro erwirtschaftet, muss seine Kapitalerträge nicht versteuern, solange ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe gestellt ist.
Schützen Sie die Zinserträge Ihres Festgeld vor Steuerabzug
Wie kann ich einen Freistellungsauftrag stellen?
Wenn Sie bereits über einen Online-Zugang bei uns verfügen, können Sie uns Ihren gewünschten Freibetrag gerne online mitteilen.
Andernfalls füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden uns dieses zu.