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Wahlschein wird in Wahlurne geworfen

Vertreterwahl

Bekanntmachung zur Wahl der Vertreter

a) Auslegung der Wahlliste

Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung und unserer Satzung ab dem 14.09.2026 für die Dauer von vier Wochen während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme durch die Mitglieder in folgenden Geschäftsstellen aus:

  • BBZ Schwandorf, Am Brunnfeld 5
  • BBZ Regensburg, Drei-Kronen-Gasse 2

Die Öffnungszeiten der genannten Geschäftsstellen finden Sie hier.

Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, somit spätestens bis zum 28.09.2026, bei uns eingereicht werden. Die Listen müssen 105 wählbare Vertreter und 12 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 150 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Abs. 1 der Wahlordnung).

b) Ort und Zeit der Wahl, Art der Stimmabgabe

Die Wahl zur Vertreterversammlung unserer Bank findet am 13.10.2026 statt.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder unserer Bank, die bis zum heutigen Tag in die Mitgliederliste eingetragen sind. Minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch ihren gesetzlichen Vertreter aus.

Die Stimmabgabe erfolgt mittels Stimmzettel, der während der jeweiligen Wahlzeiten bereitgehalten wird.

In folgenden Wahllokalen ist die Stimmabgabe zu den nachgenannten Zeiten möglich:

  • BBZ Schwandorf, Am Brunnfeld 5, 09.00 – 11.30 Uhr
  • BBZ Regensburg, Drei-Kronen-Gasse 2, 13.00 – 15.30 Uhr

Regensburg, 14.09.2026

Peter Schillinger
(Vorsitzender des Wahlausschusses)

Mathias Semmelmann
(stv. Vorsitzender des Wahlausschusses)