Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. April 20211 entschieden, dass Banken bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Daher benötigen wir nun Ihre aktive Zustimmung, damit unsere Zusammenarbeit in bewährter Weise fortgeführt werden kann. Ihre Zustimmung können Sie uns über die unten dargestellten Optionen erteilen.
Neue Kontomodelle: Preis- und Leistungsveränderung
Wir bitten um Ihre Zustimmung
Zustimmung
Ihre Zustimmung können Sie ganz einfach erteilen. Entscheiden Sie sich für eine der nachfolgenden Möglichkeiten.

- Sie rufen den auf der zweiten Seite des Anschreibens abgebildeten QR-Code mit der Kamera Ihres Smartphones oder Tablets auf.
- Sie laden sich die entsprechenden Dokumente herunter und erteilen uns Ihr Einverständnis anschließend mit nur einem Klick auf 'Zustimmen'.

- Unserem persönlichen Anschreiben haben wir das Formular „Vereinbarung über die Geltung des Preis- und Leistungsverzeichnisses" beigefügt.
- Unterschrieben Sie den Vordruck und lassen Sie diesen einer unserer Geschäftsstellen zukommen.
- Hier kommen Sie direkt zur Übersicht oder zur Suche unserer Geschäftsstellen.

- Bei der nächsten Nutzung eines Geldautomaten unserer Bank erhalten Sie einen Hinweis, indem wir Sie auf die Zustimmung zu unseren Vertrags- und Entgeltbedingungen hinweisen.
- Sie erteilen Ihre Zustimmung mit Klick auf den Button „Zustimmen“.
- Hier kommen Sie direkt zur Übersicht oder zur Suche unserer Geldautomaten.

- Rufen Sie uns unter folgender Telefonnummer an 0941 5847-2882.
- Unser Kundendialogcenter ist von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr gerne für Sie da.

1. Loggen Sie sich mit Ihren gewohnten Zugangsdaten im OnlineBanking ein.
2. Nach der Anmeldung erscheint eine Hinweismeldung, indem wir Sie auf die Zustimmung zu unseren Vertrags- und Entgeltbedingungen hinweisen.
3. Sie laden die angezeigten Vertragsbedingungen herunter und speichern diese dauerhaft auf einem eigenen Datenträger ab (Festplatte, USB-Stick, Cloud, etc.).
4. Sie bestätigen mithilfe der Checkbox den Erhalt der Dokumente und erteilen uns Ihr Einverständnis anschließend mit nur einem Klick auf 'Zustimmen'.
Sie nutzen unser OnlineBanking noch nicht? - Jetzt freischalten lassen.
Sie unterstützen uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Antworten auf Ihre Fragen
Nein, Sie können Ihre Zustimmung auch zu einem späteren Zeitpunkt geben, spätestens bis zum 30. September 2024.
Wir bitten Sie jedoch, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.
Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das Online-Banking oder die VR Banking App mit dem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig.
Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Kommen Sie gerne direkt auf uns zu, wenn Sie die Zustimmung für das Konto Ihres Kindes oder Ihrer Kinder geben möchten. Online geht das zurzeit noch nicht.
Ja, wenn Sie bevollmächtigt oder Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind. Wir prüfen das im Einzelfall, da dies vom Umfang der erteilten Vollmacht abhängt. Ähnlich ist es bei Gemeinschaftskonten. Kommen Sie gerne direkt auf uns zu. Online können Sie Ihre Zustimmung zurzeit noch nicht geben.
Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.
Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.
Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.
Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.
Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.
- Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) zur Unwirksamkeit der Änderungsmechanismen in Nr.1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken