1 Hersteller des Kartenprodukts ist die DG Nexolution.
² Maßgebend für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Allgemeinen Bestimmungen, die Besonderen Bestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungsarten, die unter kreditkarten-versicherungen.ruv.de zum Download bereit stehen bzw. auf Verlangen ausgehändigt werden. Die Versicherungsbedingungen enthalten Hinweise zum etwaigen/jeweiligen Selbstbehalt und zum Vorrang anderer Versicherungen. Der Versicherungsschutz bei Geschäftsreisen für die oben genannten Kreditkarten besteht nur, sofern die jeweilige Kreditkarte auf den Namen einer natürlichen Person beantragt und ausgestellt wurde und – sofern für die jeweiligen Versicherungen relevant – die Buchungsunterlagen und/oder die Stornounterlagen ebenfalls auf den Namen dieser natürlichen Person ausgestellt wurden und die Abrechnung der jeweiligen Geschäftsreise ausschließlich über das Konto dieser natürlichen Person und nicht über ein Firmenkonto erfolgt.
3 Der/Die Karteninhaber/-in, soweit er/sie sowohl seinen/ihren Wohnsitz als auch seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Vertragsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums hat, sowie a) der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner bzw. Lebensgefährte, mit dem der/die Karteninhaber/-in einen gemeinschaftlichen Wohnsitz hat; b) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete Kinder des Versicherten nach a) – einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet. Voraussetzung ist, dass auch diese Personen sowohl ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt in demselben Vertragsstaat der EU/des EWR haben.
4 Der/Die Karteninhaber/-in, soweit er/sie sowohl seinen/ihren Wohnsitz als auch seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums hat. Zudem auf gemeinsamen Reisen mit dem/der Karteninhaber/-in: a) der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner bzw. Lebensgefährte, mit dem der/die Karteninhaber/-in einen gemeinschaftlichen Wohnsitz hat; b) unverheiratete eigene Kinder oder unverheiratete Kinder des Versicherten nach a) – einschließlich Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet (z. B. Studium) oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leistet. Voraussetzung ist, dass auch diese Personen sowohl ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der EU/des EWR haben.
5 Weltweit außer in dem Vertragsstaat der EU/des EWR, in dem der/die Karteninhaber/-in bzw. die versicherte Person sowohl seinen/ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt hat (Ausland).
6 Innerhalb Europas sowie in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres. In der Auslands-Schutzbrief-Versicherung besteht jedoch kein Versicherungsschutz für Schadenereignisse in dem Vertragsstaat der EU/des EWR, in dem der/die Karteninhaber/-in bzw. die versicherte Person sowohl seinen/ihren Wohnsitz als auch gewöhnlichen Aufenthalt hat, sowie für Schadenereignisse innerhalb einer Entfernung von 50 Kilometern (Luftlinie) vom Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt des/der Karteninhabers/Karteninhaberin bzw. der versicherten Person.
7 Bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres beträgt die Gebühr während der Dauer der Ausbildung bzw. des Studiums 36,00 EUR pro Jahr, das erste Nutzungsjahr bleibt kostenfrei. Nachweis in Textform vorausgesetzt. Die Nutzung der Karte ist ab 18 Jahren möglich.
Alle Preise und Leistungen entnehmen Sie bitte unserer Entgeltinformation sowie dem Preisaushang.
8 Gegebenenfalls erhebt der Geldautomatenbetreiber ein zusätzliches Entgelt.
9 Erläuterungen zum bonusfähigen Reisepreis entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bestimmungen zum Reisebonus auf www.vr-meinereise.de