Girokonto VR-Verein

Unser attraktives Kontoangebot für Vereine

Wir haben für Sie ein Konto, das speziell auf Vereine und karitative Organisationen zugeschnitten ist.

   
  VR-Verein
Bargeldeinzahlung / Bargeldauszahlung  
Bargeldeinzahlungen am Einzahlungsautomaten mit der Debitkarte1 Ja
Bargeldauszahlungen am Geldautomaten mit der Debitkarte1 0,30 €
Bargeldein-/Bargeldauszahlungen am Schalter 0,30 €
Zahlungen2  
beleglos / elektronisch übermittelt  
  Überweisung / Lastschrifteinreichung im Online-Banking
0,05 €
  POS-/Kartenzahlungen
0,30 €
  Gutschrift einer Überweisung
0,30 €
  Lastschrift Einlösung
0,30 €
  Dauerauftrag Ausführung
0,30 €
  Überweisung am Selbstbedienungsterminal
0,50 €
  Überweisung telefonisch / in der Geschäftsstelle, sowie SRZ-Übertragungen 0,50 €
Überweisung beleghaft 0,50 €
Ausgabe einer Debitkarte  
girocard pro Monat3 1,00 €
Ausgabe einer Kreditkarte (Visa)4  
BusinessCard pro Monat3 2,50 €
Mehrwerte und Dienstleistungspakete  
Kontoauszug im elektronischen Postfach Ja
Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker Ja
Grundpreis pro Monat 4,95 €

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preise in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.
1 An Einzahlungs- und Geldautomaten der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG.
2 Die Preise für Ihre Zahlungen beziehen sich auf den Buchungsvorgang. Der Buchungs- und Arbeitspostenpreis wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. Arbeitsposten werden mit 0,05 € bepreist.
3 Preis wird jährlich abgerechnet.
4 Bonität vorausgesetzt.

 

Mehr finanzieller Spielraum

Konditionen bei Inanspruchnahme der eingeräumten Kontoüberziehung
  Sollzins* effektiver Jahreszins*
Eingeräumte Kontoüberziehung (Dispositionskredit) 13,21 %
p.a
13,88 %
p.a.
Geduldete Kontoüberziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) 18,21 %
p.a.
19,50 %
p.a.
*nur für die tatsächliche Inanspruchnahme    

Informationen zum Angebot

Repräsentatives Beispiel:
Zinssatz für Dispokredit: 11,39 % p.a. variabel; effektiver Jahreszins: 11,89 % p.a.; Dispositionskreditbetrag: 2.500 Euro; Bonität vorausgesetzt

Gesetzliche Regelungen

Für die Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus bietet die Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG ihren Kunden ergänzende Informationen im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Wir möchten unsere Kunden stets über die für sie kostengünstigsten Finanzierungsalternativen informieren. Sollten Sie Ihre eingeräumte Kontoüberziehung über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch nehmen, weisen wir Sie hierauf hin. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Falls dies auf Sie zutrifft, macht der Hinweis Sie auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam und sensibilisiert Sie für die damit verbundenen Kosten. Wir übermitteln den Hinweis zeitgleich mit dem jeweils aktuellen Rechnungsabschluss, der unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG für Dispositionskredite.

Die gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihre eingeräumte Kontoüberziehung

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben bzw.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.

Häufige Fragen

Bei welchen Banken kann ich mit meiner girocard Geld abheben?

Das Geldautomatennetz der genossenschaftlichen FinanzGruppe heißt "BankCard ServiceNetz" und umfasst deutschlandweit über rund 14.700 Geldautomaten. Mehr als 99 Prozent aller Volksbanken und Raiffeisenbanken nehmen am BankCard ServiceNetz teil. Funktionen wie Geld abheben sind in der Regel kostenlos beziehungsweise sehr kostengünstig. Achten Sie auf das BankCard ServiceNetz-Logo.

Kann ich auch im Ausland Geld abheben?

Ja, Sie können auch im Ausland Geld mit Ihrer girocard (Debitkarte) abheben. Achten Sie dabei auf die Symbole am Geldautomaten wie girocard und maestro. Die genauen Konditionen kann Ihnen Ihr Berater der Volksbank Regensburg eG nennen. 


Einlagensicherung und Institutsschutz

Die Volksbank Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.