Wichtige Änderung bei Bareinzahlungen
Nachweispflicht für Bargeldeinzahlungen von mehr als 10.000 Euro
Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000,00 EUR die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Welche Nachweise werden akzeptiert?
Geeignete Belge können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:
- ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank
- Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
- Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
- Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte
- letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen
- Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen
Hinweise zur Bargeldeinzahlung in unseren Filialen
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000,00 EUR künftig nur noch bei Vorlage entsprechender Nachweise entgegennehmen können.
Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000,00 EUR bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 2 Wochen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.
Sie haben noch Fragen?
Für weitere Informationen oder Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.