Feste Laufzeit. Fester Zins. Jetzt unsere nachrangige Einlage sichern.
Für alle mit Weitblick
Nachrangige Einlage
Feste Laufzeit. Fester Zins. Mit unserer nachrangigen Einlage sichern Sie sich bei einer Laufzeit von 7 oder 10 Jahren bis zu 4,5 % Zins p.a. Planbar, sicher und attraktiv. Ohne Kurs- und Währungsrisiken.
Was ist eine nachrangige Einlage?
Die nachrangige Einlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko. Sie ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Sie legen Ihr Geld für eine fest Laufzeit an und erhalten dafür eine garantierte, feste Verzinsung, die jeweils nachträglich zum Ende eines jeden Jahres ausgezahlt wird.
Ihre Vorteile
- Attraktive Zinsen
- Sicher, ohne Kursrisiko
- Feste Laufzeit
- Kostenfreie Kontoführung Ihrer Einlage 1
Produktdaten
Sie haben folgende Möglichkeiten für Ihre Geldanlage:
Laufzeit | Verfügbarkeit* | Zinssatz p. a.** | Mindesteinlage |
7 Jahre | Am Ende der Laufzeit | 4,0 % | 25.000 Euro |
10 Jahre | Am Ende der Laufzeit | 4,5 % | 25.000 Euro |
* Die nachrangige Einlage ist am Ende der Laufzeit ohne Kündigung verfügbar. Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanspruchs und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.
** Die Verzinsung ist fest vereinbart. Sie wird jeweils nachträglich zum Ende eines jeden Jahres ausgezahlt.
Risiken
Bonitäts- und Nachrangrisiko:
Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt.
Institutsschutz/Einlagensicherung:
Die Bank ist der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE) angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institusschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Dadurch sind auch nachrangige Einlagen mittelbar geschützt. Ein Anspruch auf Institutsschutz besteht nicht. Im Falle einer Insolvenz hingegen unterliegen mit einer Nachrangabrede versehene Einlagen weder der durch die BVR-ISG gewährleisteten gesetzlichen Einlagensicherung noch dem zusätzlichen Einlagenschutz der BVR-SE. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nicht.
Kursrisiko/Zinsänderungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Kursrisiko auf. Der Zinssatz ist fest vereinbart. Dies gilt sowohl bei steigenden als auch bei fallenden Marktzinsen.
Fremdwährungsrisiko:
Die nachrangige Einlage weist kein Fremdwährungsrisiko auf, da die Anlage auf Euro lautet.
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Dann vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin mit Ihrem kundenverantwortlichen Berater.
Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss im Präsenzgeschäft stattfinden muss.
Häufig gestellte Fragen
Die Zinszahlungen unterliegen im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer), dem Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Es besteht die Möglichkeit, einen Freistellungsauftrag zu erteilen.
Eine vorzeitige Verfügung, die Abtretung des Rückerstattungsanpruches und dessen Aufrechnung gegen Forderungen der Bank sind ausgeschlossen.
1 Entgelt für Sonderleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank aufgeführt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preise in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.