Ihre Ziele – Ihre Wünsche: Wir begleiten Sie bei der Umsetzung
Vorsorgedokumente
Ihre Ziele – Ihre Wünsche: Wir begleiten Sie bei der Umsetzung
Ihre Fragen – wir geben Ihnen Antworten!
- Warum benötige ich eine Betreuungsverfügung?
- Wie erstelle ich eine Patientenverfügung? Wer hilft mir dabei?
- Brauche ich dringend eine notarielle Beurkundung und welche Kosten entstehen dabei?
- Wie erteile ich den Bevollmächtigten Anweisungen?
- Wer sorgt im Notfall für meine Kinder?
Es kann sein, dass Sie irgendwann nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Vielleicht weil Sie krank sind oder eine Behinderung haben. Wenn Sie keinen gerichtlichen Betreuer haben wollen, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für Sie sein. Damit legen Sie fest, wer für Sie wichtige Entscheidungen treffen darf. Aus rechtlicher Sicht stehen drei Instrumente zur Verfügung:
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Sofern Sie sich für eine Vorsorgevollmacht nicht entscheiden können, haben Sie auch die Möglichkeit eine Betreuungsverfügung zu erstellen. In diesem Fall schlagen Sie dem Betreuungsgericht vor, wer Ihr Betreuer werden soll und wer auf gar keinen Fall Ihre Betreuer werden soll.
Das sollten Sie wissen
- Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie eine gesetzliche Betreuung.
- Die Erteilung setzt die Geschäftsfähigkeit voraus. Personen, welche die Geschäftsfähigkeit verloren haben, können keine Vorsorgevollmacht mehr erteilen.
- Vollmachten sind Vertrauenssache.
- Das Innenverhältnis der Vorsorgevollmacht beschreibt die Anweisungen an den Bevollmächtigten.
- Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit formlos widerrufen werden.
- Ein Vorsorgebevollmächtigter ist sofort handlungsfähig und muss keine Rechenschaft ablegen.
- Es empfiehlt sich, die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht zu gestalten. Die Vorsorgevollmacht ist eine besondere Form der Generalvollmacht.
- Notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen genießen im Rechtsverkehr die höchste Anerkennung.
Die Vollmacht
Verschiedene Stufen der rechtlichen Vertretung:
Die Bankvollmacht
Sie bestimmen eine Vertrauensperson, welche Sie in Ihren finanzielle Angelegenheiten vertreten kann. Diese Vertrauensperson kann über Ihr Bankkonto verfügen und alle wichtigen Bankgeschäfte für Sie erledigen. In der Regel gelten diese Bankvollmachten über den Tod hinaus.
Die Depotvollmacht erlaubt die Handlungsfähigkeit für ein Wertpapierdepot oder Anlagekonto. Auch Bankschließfächer sollten bedacht werden.
Die Kundenstammvollmacht erweitert die Rechte über alle Bankkonten.
Die notarielle Generalvollmacht
Die Generalvollmacht erstreckt sich im Gegensatz zur Vollmacht mit einigen Ausnahmen auf alle Lebensbereiche und Angelegenheiten, hat aber die gleichen Wirkungen. Ihr Bevollmächtigter ist im weitest möglichen Umfang autorisiert und kann sofort tätig werden. Sie sollten deshalb zur bevollmächtigten Person uneingeschränktes Vertrauen haben.
Ihre Vertrauensperson kann nur mit der an sie ausgehändigten Ausfertigung der Urkunde Handlungen vornehmen.
Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht kann wie eine Vollmacht bzw. Generalvollmacht formuliert werden. Im Unterschied zu diesen Vollmachten erlangt sie aber erst ihre Wirksamkeit, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Entscheidungen eigenverantwortlich zu treffen.
Die Bereiche einer Vorsorgevollmacht
Bereich | Beispiele |
Vermögensverwaltung, Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten | Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung, Ihr Konto zu führen, Ihre Rechnungen zu bezahlen und Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu verkaufen. |
Gesundheitssorge | Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung, das Krankenhaus, den Arzt oder den Pflegedienst auszuwählen, Ihre Krankenakten zu lesen, Untersuchungen und Behandlungen zu erlauben. (Blutabnahme, Impfung, das Anlegen einer Magensonde, Computertomografie, etc.) |
Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten | Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung, zu entscheiden, ob Sie in einem Pflegeheim oder Zuhause versorgt werden oder wer in Ihrer Wohnung leben darf. |
Post- und Fernmeldeverkehr | Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung, Ihre Post oder Ihre E-Mails zu lesen, einen Telefon- oder Handyvertrag in Ihrem Namen abzuschließen oder zu kündigen. |
Behörden, Gerichte | Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung, einen Anwalt für Sie zu bestellen, einen Ausweis zu beantragen und Sie bei der Rentenversicherung zu vertreten. |
Todesfall | Der Bevollmächtigte hat die Berechtigung, zu entscheiden, wie oder wo Sie beerdigt werden sollen. |
Die Betreuungsverfügung
Was ist die Betreuungsverfügung?
Falls trotz dieser Vollmacht die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung als gesetzliche Vertretung erforderlich sein sollte, sollen die in der Vollmacht als Vertrauenspersonen bezeichneten Personen zum Betreuer bestellt werden.
In die Betreuungsverfügung können Sie schreiben, wie Sie betreut werden möchten. Zum Beispiel wer Ihr Betreuer sein soll oder wer auf keinen Fall. Wo und wie Sie wohnen wollen. Ob Sie bestimmte medizinische Eingriffe nicht wollen. Sie können auch bestimmen, dass der Betreuer Ihren Verwandten zu Weihnachten Geschenke schicken soll.
Die Patientenverfügung
Entscheiden Sie vorher
Mit einer Patientenverfügung können Sie entscheiden wie Sie im Ernstfall ärztlich oder pflegerisch behandelt werden möchten. Wenn es soweit ist, ist es Ihnen aber oft nicht mehr möglich, Ihren Willen zur Geltung zu bringen. Dafür sorgen Sie mit einer Patientenverfügung vor.
Eine Patientenverfügung sollte immer durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt werden.